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   BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69   

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BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69 (https://dejure.org/1970,909)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1970 - VI R 70/69 (https://dejure.org/1970,909)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1970 - VI R 70/69 (https://dejure.org/1970,909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 44
  • VersR 1970, 1165
  • DB 1970, 2005
  • BStBl II 1970, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69
    Wie in dem Urteil VI R 254/68 vom 16. Februar 1970 (BFH 99, 300, BStBl II 1970, 662) ausgeführt, kann aber der Zusammenhang dadurch unterbrochen sein, daß der Unfall auf einem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, das mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun hat.

    Hierzu wird -- sieht man zunächst einmal davon ab, daß nicht der Steuerpflichtige, sondern dessen Ehefrau den Wagen gefahren hat -- auf das bereits angeführte Urteil VI R 254/68 vom 16. Februar 1970 verwiesen.

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69
    Das FG ging von dem Urteil des erkennenden Senats VI 79/60 S vom 2. März 1962 (BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192) aus, nach dem bei einem Totalschaden bei einem Kraftfahrzeug der Wertverlust zu den Werbungskosten gehört, soweit der Arbeitnehmer nicht von dritter Seite Ersatz erhält.
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Kraftfahrzeug eines Arbeitnehmers, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, und ebenso der durch den Totalverlust des Fahrzeugs entstandene Schaden Werbungskosten sein können (Urteile des BFH VI 79/60 S, a. a. O.; VI 75/63 vom 28. August 1964, HFR 1965, 21; VI R 113/66 vom 21. Februar 1969, BFH 95, 104, BStBl II 1969, 316, und VI R 182/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160).
  • BFH, 21.02.1969 - VI R 113/66

    Rückstellung für Schadensersatzverpflichtung - Betrieblich bedingte Fahrt -

    Auszug aus BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Kraftfahrzeug eines Arbeitnehmers, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, und ebenso der durch den Totalverlust des Fahrzeugs entstandene Schaden Werbungskosten sein können (Urteile des BFH VI 79/60 S, a. a. O.; VI 75/63 vom 28. August 1964, HFR 1965, 21; VI R 113/66 vom 21. Februar 1969, BFH 95, 104, BStBl II 1969, 316, und VI R 182/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Das FG hat keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß die Klägerin beabsichtigte, einen Ersatzanspruch gegenüber ihrem Sohn gemäß §§ 1049, 677 ff. BGB geltend zu machen (vgl. im Ergebnis auch BFH-Urteile vom 19. Oktober 1976 VIII R 65/73, BFHE 120, 234, BStBl II 1977, 72, und vom 14. August 1970 VI R 70/69, BFHE 100, 44, 47, BStBl II 1970, 765).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70

    Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung

    gesteuert hat (BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 70/69, BFHE 100, 44, BStBl II 1970, 765).

    Wie der Senat in seinem Urteil VI R 70/69 ausgeführt hat, wird der Zusammenhang der Fahrt mit dem Dienstverhältnis immer dann schwerer festzustellen sein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern ein Angehöriger den Wagen gesteuert hat.

  • BFH, 27.08.1993 - VI R 7/92

    Nur tatsächliche Reparaturkosten abziehbar, nicht (wahlweise) die unfallbedingte

    Denn eine durch einen Verkehrsunfall eingetretene Wertminderung führt nicht mehr zu Werbungskosten, wenn sie durch Ersatzleistungen Dritter (BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 40/69, BFHE 100, 44, BStBl II 1970, 764) oder durch das Verhalten des Geschädigten selbst wieder ausgeglichen worden ist.
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